GEG – Das zählt ab 01.01.2024. 

Darum geht es beim GEG

Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Heizsysteme eingeleitet. Ab Mitte 2028 wird die Verwendung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verpflichtend sein, insbesondere im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung. Das GEG wurde im September vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet, am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen, da immer noch etwa drei Viertel der Heizungen fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl verwenden. Das langfristige Ziel ist die Klimaneutralität bis 2045, wobei Deutschland von fossilen Brennstoffen, insbesondere im Heizsektor, unabhängig werden soll. Investitionen in neue Heizungen sollen daher nachhaltig gestaltet werden, da diese in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt werden.

Das zählt ab dem 01.01.2024

Gemäß dem GEG dürfen seit dem 1. Januar 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abzustimmen.

Die Kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen über vorhandene und zukünftige Wärmeversorgungsoptionen vor Ort. Die Kommunen müssen bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.

Das GEG ermöglicht pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen bei Heizungshavarien, erlaubt Reparaturen von bestehenden Gas- oder Ölheizungen und gewährt in Härtefällen Befreiungen von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Für den Heizungstausch, bei dem auf 65 Prozent erneuerbare Energie umgestiegen wird, gibt es staatliche Unterstützung. Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) fördert auch die energetische Gebäudesanierung intensiver.